Informationen und Bearbeitungen
Auf der Webseite des Finanzministers, die durch den Leiter der Nationalen Finanzverwaltung geführt ist unter dem folgenden Link:
https://www.podatki.gov.pl/wykaz-podatnikow-vat-wyszukiwarka
das Verzeichnis von Informationen über die Umsatzsteuerpflichtigen (die sog. „Weiße Liste”) zur Verfügung gestellt, wo man u.a.:
- prüfen kann, ob der Geschäftspartner ein aktiver Umsatzsteuerpflichtiger ist,
- das Kontonummer des Geschäftspartners bestätigen kann.
Ab dem 1. Januar 2020 hat die Zahlung eines Betrags über 15. Tsd. PLN auf ein Bannkonto außerhalb des Verzeichnisses negative Folgen, und zwar:
- der Teil des Betrags, in dem die Zahlung 15.000 PLN übersteigt, darf nicht den abzugsfähigen Betriebsausgaben zugeordnet werden,
- das Risiko einer gesamtschuldnerischen Haftung mit dem Geschäftspartner für Steuerrückstände dieses Geschäftspartners, wenn dieser die auf die Transaktion entfallende Umsatzsteuer nicht entrichtet,
es sei denn, der Erwerber der Ware / der Dienstleistung informiert darüber den für den Verkäufer zuständigen Leiter des Finanzamtes spätestens 7 Tage nach der Tätigung der Überweisung auf die falsche Kontonummer (ZAW-NR Formular).
HINWEIS: Während des epidemischen Bedrohungszustands und des epidemischen Zustands im Zusammenhang mit COVID-19 beträgt die Frist für die Einreichung eines ZAW-NR Formulars 14 Tage ab dem Datum der Tätigung der Überweisung.
Der oben genannten Verpflichtungen unterliegen nur die in dem polnischen VAT-Register registrierten Umsatzsteuerpflichtigen. Die Weiße Liste umfasst keine Angaben von Firmen (darunter Kontonummer), die weder Sitz noch feste Niederlassung in Polen haben, und die keine „polnischen Umsatzsteuerpflichtigen“ sind.