Körperschaftsteuer (CIT)

Basissatz

Beschreibung

19%

Basissatz der Körperschaftsteuer

9%

Körperschaftsteuer für Kleinsteuerpflichtige mit Ausnahme von Einkünften aus Kapitalgewinnen

10%

Pauschalbetrag auf Einkommen der Gesellschaften (estnische Körperschaftsteuer) im Falle von Kleinsteuerpflichtigen und Steuerpflichtigen, die die Ausübung der wirtscPauschalbetrag auf Einkommen der Gesellschaften (estnische Körperschaftsteuer) im Falle von Kleinsteuerpflichtigen und Steuerpflichtigen, die die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit beginnenhaftlichen Tätigkeit beginnen

20% Pauschalbetrag auf Einkommen der Gesellschaften (estnische Körperschaftsteuer) im Falle von Steuerpflichtigen, die keine Kleinsteuerpflichtigen und keine Steuerpflichtigen, der die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit beginnen, sind
19% Körperschaftsteuer von Dividenden und anderen Einkünften aus der Gewinnbeteiligung an juristischen Personen, die ihren Sitz oder ihre Hauptverwaltung auf dem Gebiet der Republik Polen haben
19% Körperschaftsteuer von Einkünften einer beherrschten ausländischen Gesellschaft (CFC)
19% Körperschaftsteuer auf Einkommen aus nicht realisierten Gewinnen (exit tax)
19% Körperschaftsteuer auf Einkommen aus der entgeltlichen Veräußerung der virtuellen Währungen
19% Steuer für Gesellschaften, die Steuerpflichtigen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Polen auf verlagerte Einkünfte 
19% Körperschaftsteuervorauszahlung gezahlt durch eine Immobiliengesellschaft im Falle der Veräußerung ihrer Anteile (Aktien), sämtlicher Rechte und Pflichten, Beteiligungstitel bzw. Rechte ähnlicher Art 

20%

Körperschaftsteuer von durch Rechtsträger mit einer beschränkten Steuerpflicht auf dem Gebiet der Republik Polen erzielten Einkünften: 

 

  • aus Zinsen, aus Urheberrechten beziehungsweise verwandten Rechten, aus Rechten an Erfindungsprojekten, Warenzeichen und Geschmacksmustern, darunter auch aus dem Verkauf dieser Rechte, aus Forderungen für die Zurverfügungstellung des Geheimnisses einer Rezeptur oder eines Produktionsprozesses, für eine Nutzung beziehungsweise ein Nutzungsrecht einer Industrieanlage, darunter auch eines Transportmittels, Handelsgerätes oder wissenschaftlichen Gerätes und aus Informationen, die mit der gewonnenen Erfahrung in einem Industrie- oder Handelsbereich beziehungsweise in einem wissenschaftlichen Bereich (Know-how) zusammenhängen,
  • aus Gebühren für Dienstleistungen im Bereich der von juristischen Personen mit dem Sitz im Ausland geführten schauspielerischen Tätigkeit, der Unterhaltungs- beziehungsweise Sporttätigkeit, die durch Vermittlung der die Tätigkeit im Bereich der künstlerischen Veranstaltungen, der Unterhaltungs- und Sportveranstaltungen auf dem Gebiet der Republik Polen ausübenden natürlichen Personen oder juristischen Personen organisiert wird,
  • aus Dienstleistungen im Bereich Beratung, Buchhaltung, Marktforschung, Rechtsdienstleistungen, Werbedienstleistungen, Verwaltung und Aufsicht, Datenverarbeitung, Anwerbung von Arbeitnehmern und Rekrutierung von Personal, Garantien und Bürgschaften sowie Dienstleistungen mit ähnlichem Charakter. 

10%

Körperschaftsteuer von durch Rechtsträger mit einer beschränkten Steuerpflicht auf dem Gebiet der Republik Polen erzielten Einkünften: 

 

  • aus zustehenden Gebühren für die Ausfuhr von zur Beförderung in polnischen Seehäfen durch ausländische Handelsschifffahrtsunternehmen angenommenen Ladungen und Passagieren, mit Ausnahme von Transitfracht und Transitpassagieren,
  • erzielt auf dem Gebiet der Republik Polen durch ausländische Luftfahrtunternehmen, mit Ausnahme von Einkünften aus der planmäßigen Personenbeförderung im Luftverkehr, deren Nutzung den Besitz eines Flugtickets durch den Passagier voraussetzt.
15%

Körperschaftsteuer auf die Leistung, die von einer Familienstiftung direkt oder indirekt gespendet oder zur Verfügung gestellt wird:

 

  • Leistung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 des Familienstiftungsgesetzes,
  • Vermögen im Zusammenhang mit der Auflösung einer Familienstiftung,
  • Leistungen in Form von verdeckten Gewinnen

10%

zusätzliche Steuerschuld in Höhe von 10% des Betrags eines unrechtmäßig ausgewiesenen oder überhöhten steuerlichen Verlusts, und eines nicht vollständig oder teilweise ausgewiesenen Einkommens, das aus Transaktionen resultiert, auf die die Vorschriften über die Verrechnungspreise Anwendung finden. Dieser Satz kann in den in den Vorschriften vorgesehenen Fällen verdoppelt oder verdreifacht werden

10%

Mindeststeuer - Körperschaftsteuer von Gesellschaften, die Steuerpflichtige mit Sitz oder Geschäftsführung in Polen sind und von Steuerkapitalgruppen, die in dem Steuerjahr:

 

  • einen Verlust aus einer anderen Einkunftsquelle als aus Kapitalgewinnen erlitten haben oder
  • einen Anteil der Einkünfte aus einer anderen Einkunftsquelle als aus Kapitalgewinnen, an den anderen Einkünften als von Kapitalgewinnen in Höhe von höchstens 2 % erzielt haben, wobei dieser gemäß Art. 7 Abs. 1 oder Art. 7a Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wird.
5% Körperschaftsteuer aus qualifizierten Einkünften aus qualifizierten gewerblichen Schutzrechten (Patente, Schutzrechte für ein Gebrauchsmuster, Recht aus Eintragung eines Industriedesigns, Recht aus Eintragung einer integrierten Schaltungstopographie, ein zusätzliches Schutzrecht für ein Arzneimittel oder ein Pflanzenschutzmittel, Recht aus Eintragung eines Arzneimittels und eines zum Inverkehrbringen zugelassenen Tierarzneimittel, ausschließliches Recht, auf das sich die Vorschriften über den rechtlichen Schutz von Pflanzensorten beziehen, Urheberrecht an Computerprogramm)
0,035% Körperschaftsteuer von Einkünften aus Eigentum oder Miteigentum an einem auf dem Gebiet Polens gelegenen Gebäude oder aus einem vermieteten oder verpachteten Gebäude oder eines Gebäudes, das im Rahmen eines ähnlichen Vertrags überlassen wird, dessen/deren Anfangswert 10.000.000 PLN übersteigt   

 

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