Körperschaftsteuer (CIT)

 

Satz im Jahr 2026

Beschreibung

19%

Basissatz der Körperschaftsteuer

9%

Körperschaftsteuer für Kleinsteuerpflichtige mit Ausnahme von Einkünften aus Kapitalgewinnen

10%

Pauschalbetrag auf Einkommen der Gesellschaften (estnische Körperschaftsteuer) im Falle von Kleinsteuerpflichtigen und Steuerpflichtigen, die die Ausübung der wirtscPauschalbetrag auf Einkommen der Gesellschaften (estnische Körperschaftsteuer) im Falle von Kleinsteuerpflichtigen und Steuerpflichtigen, die die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit beginnenhaftlichen Tätigkeit beginnen

20% Pauschalbetrag auf Einkommen der Gesellschaften (estnische Körperschaftsteuer) im Falle von Steuerpflichtigen, die keine Kleinsteuerpflichtigen und keine Steuerpflichtigen, der die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit beginnen, sind
19% Körperschaftsteuer von Dividenden und anderen Einkünften aus der Gewinnbeteiligung an juristischen Personen, die ihren Sitz oder ihre Hauptverwaltung auf dem Gebiet der Republik Polen haben
19% Körperschaftsteuer von Einkünften einer beherrschten ausländischen Gesellschaft (CFC)
19% Körperschaftsteuer auf Einkommen aus nicht realisierten Gewinnen (exit tax)
19% Körperschaftsteuer auf Einkommen aus der entgeltlichen Veräußerung der virtuellen Währungen
19% Steuer für Gesellschaften, die Steuerpflichtigen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Polen auf verlagerte Einkünfte 
19% Körperschaftsteuervorauszahlung gezahlt durch eine Immobiliengesellschaft im Falle der Veräußerung ihrer Anteile (Aktien), sämtlicher Rechte und Pflichten, Beteiligungstitel bzw. Rechte ähnlicher Art 

20%

Körperschaftsteuer von durch Rechtsträger mit einer beschränkten Steuerpflicht auf dem Gebiet der Republik Polen erzielten Einkünften: 

 

  • aus Zinsen, aus Urheberrechten beziehungsweise verwandten Rechten, aus Rechten an Erfindungsprojekten, Warenzeichen und Geschmacksmustern, darunter auch aus dem Verkauf dieser Rechte, aus Forderungen für die Zurverfügungstellung des Geheimnisses einer Rezeptur oder eines Produktionsprozesses, für eine Nutzung beziehungsweise ein Nutzungsrecht einer Industrieanlage, darunter auch eines Transportmittels, Handelsgerätes oder wissenschaftlichen Gerätes und aus Informationen, die mit der gewonnenen Erfahrung in einem Industrie- oder Handelsbereich beziehungsweise in einem wissenschaftlichen Bereich (Know-how) zusammenhängen,
  • aus Gebühren für Dienstleistungen im Bereich der von juristischen Personen mit dem Sitz im Ausland geführten schauspielerischen Tätigkeit, der Unterhaltungs- beziehungsweise Sporttätigkeit, die durch Vermittlung der die Tätigkeit im Bereich der künstlerischen Veranstaltungen, der Unterhaltungs- und Sportveranstaltungen auf dem Gebiet der Republik Polen ausübenden natürlichen Personen oder juristischen Personen organisiert wird,
  • aus Dienstleistungen im Bereich Beratung, Buchhaltung, Marktforschung, Rechtsdienstleistungen, Werbedienstleistungen, Verwaltung und Aufsicht, Datenverarbeitung, Anwerbung von Arbeitnehmern und Rekrutierung von Personal, Garantien und Bürgschaften sowie Dienstleistungen mit ähnlichem Charakter

10%

Körperschaftsteuer von durch Rechtsträger mit einer beschränkten Steuerpflicht auf dem Gebiet der Republik Polen erzielten Einkünften: 

 

  • aus zustehenden Gebühren für die Ausfuhr von zur Beförderung in polnischen Seehäfen durch ausländische Handelsschifffahrtsunternehmen angenommenen Ladungen und Passagieren, mit Ausnahme von Transitfracht und Transitpassagieren,
  • erzielt auf dem Gebiet der Republik Polen durch ausländische Luftfahrtunternehmen, mit Ausnahme von Einkünften aus der planmäßigen Personenbeförderung im Luftverkehr, deren Nutzung den Besitz eines Flugtickets durch den Passagier voraussetzt
15%

Körperschaftsteuer auf die Leistung, die von einer Familienstiftung direkt oder indirekt gespendet oder zur Verfügung gestellt wird:

 

  • Leistung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 des Familienstiftungsgesetzes,
  • Vermögen im Zusammenhang mit der Auflösung einer Familienstiftung,
  • Leistungen in Form von verdeckten Gewinnen
25% Körperschaftsteuer auf Einkünfte einer Familienstiftung aus wirtschaftlichen Tätigkeiten außerhalb des Anwendungsbereichs von Art. 5 des Familienstiftungsgesetzes

10%

zusätzliche Steuerschuld in Höhe von 10% des Betrags eines unrechtmäßig ausgewiesenen oder überhöhten steuerlichen Verlusts, und eines nicht vollständig oder teilweise ausgewiesenen Einkommens, das aus Transaktionen resultiert, auf die die Vorschriften über die Verrechnungspreise Anwendung finden. Dieser Satz kann in den in den Vorschriften vorgesehenen Fällen verdoppelt oder verdreifacht werden

10%

Mindeststeuer - Körperschaftsteuer von Gesellschaften, die Steuerpflichtige mit Sitz oder Geschäftsführung in Polen sind und von Steuerkapitalgruppen, die in dem Steuerjahr:

 

  • suffered a loss from a source of income other than from capital gains, or
  • einen Anteil der Einkünfte aus einer anderen Einkunftsquelle als aus Kapitalgewinnen, an den anderen Einkünften als von Kapitalgewinnen in Höhe von höchstens 2 % erzielt haben
5% Körperschaftsteuer aus qualifizierten Einkünften aus qualifizierten gewerblichen Schutzrechten (Patente, Schutzrechte für ein Gebrauchsmuster, Recht aus Eintragung eines Industriedesigns, Recht aus Eintragung einer integrierten Schaltungstopographie, ein zusätzliches Schutzrecht für ein Arzneimittel oder ein Pflanzenschutzmittel, Recht aus Eintragung eines Arzneimittels und eines zum Inverkehrbringen zugelassenen Tierarzneimittel, ausschließliches Recht, auf das sich die Vorschriften über den rechtlichen Schutz von Pflanzensorten beziehen, Urheberrecht an Computerprogramm)
0,035% Körperschaftsteuer von Einkünften aus Eigentum oder Miteigentum an einem oder mehreren Gebäuden, die sich auf dem Gebiet Polens befinden und vermietet, verpachtet oder auf der Grundlage eines ähnlichen Vertrags genutzt werden, dessen/deren Anfangswert 10.000.000 PLN übersteigt
30% CIT für Steuerpflichtige, die eine inländische oder ausländische Bank, ein Kreditinstitut (mit Ausnahme von Genossenschaftsbanken) oder eine Steuerkapitalgruppe, zu der eine inländische Bank gehört, sind
27% CIT für Steuerpflichtige, die eine Genossenschaftsbank oder eine Genossenschafts-Sparkasse sind
17%

CIT für Steuerpflichtige, die eine inländische oder ausländische Bank, ein Kreditinstitut, eine Genossenschaftsbank oder eine Genossenschafts-Sparkasse sind, sofern ihre Einkünfte im Steuerjahr den in Zloty ausgedrückten Betrag von 2 Mio. Euro nicht übersteigen

 

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