
Körperschaftsteuer (CIT)
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Satz im Jahr 2026 |
Beschreibung |
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19% |
Basissatz der Körperschaftsteuer |
| 9% |
Körperschaftsteuer für Kleinsteuerpflichtige mit Ausnahme von Einkünften aus Kapitalgewinnen |
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10% |
Pauschalbetrag auf Einkommen der Gesellschaften (estnische Körperschaftsteuer) im Falle von Kleinsteuerpflichtigen und Steuerpflichtigen, die die Ausübung der wirtscPauschalbetrag auf Einkommen der Gesellschaften (estnische Körperschaftsteuer) im Falle von Kleinsteuerpflichtigen und Steuerpflichtigen, die die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit beginnenhaftlichen Tätigkeit beginnen |
| 20% | Pauschalbetrag auf Einkommen der Gesellschaften (estnische Körperschaftsteuer) im Falle von Steuerpflichtigen, die keine Kleinsteuerpflichtigen und keine Steuerpflichtigen, der die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit beginnen, sind |
| 19% | Körperschaftsteuer von Dividenden und anderen Einkünften aus der Gewinnbeteiligung an juristischen Personen, die ihren Sitz oder ihre Hauptverwaltung auf dem Gebiet der Republik Polen haben |
| 19% | Körperschaftsteuer von Einkünften einer beherrschten ausländischen Gesellschaft (CFC) |
| 19% | Körperschaftsteuer auf Einkommen aus nicht realisierten Gewinnen (exit tax) |
| 19% | Körperschaftsteuer auf Einkommen aus der entgeltlichen Veräußerung der virtuellen Währungen |
| 19% | Steuer für Gesellschaften, die Steuerpflichtigen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Polen auf verlagerte Einkünfte |
| 19% | Körperschaftsteuervorauszahlung gezahlt durch eine Immobiliengesellschaft im Falle der Veräußerung ihrer Anteile (Aktien), sämtlicher Rechte und Pflichten, Beteiligungstitel bzw. Rechte ähnlicher Art |
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20% |
Körperschaftsteuer von durch Rechtsträger mit einer beschränkten Steuerpflicht auf dem Gebiet der Republik Polen erzielten Einkünften:
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10% |
Körperschaftsteuer von durch Rechtsträger mit einer beschränkten Steuerpflicht auf dem Gebiet der Republik Polen erzielten Einkünften:
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| 15% |
Körperschaftsteuer auf die Leistung, die von einer Familienstiftung direkt oder indirekt gespendet oder zur Verfügung gestellt wird:
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| 25% | Körperschaftsteuer auf Einkünfte einer Familienstiftung aus wirtschaftlichen Tätigkeiten außerhalb des Anwendungsbereichs von Art. 5 des Familienstiftungsgesetzes |
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10% |
zusätzliche Steuerschuld in Höhe von 10% des Betrags eines unrechtmäßig ausgewiesenen oder überhöhten steuerlichen Verlusts, und eines nicht vollständig oder teilweise ausgewiesenen Einkommens, das aus Transaktionen resultiert, auf die die Vorschriften über die Verrechnungspreise Anwendung finden. Dieser Satz kann in den in den Vorschriften vorgesehenen Fällen verdoppelt oder verdreifacht werden |
| 10% |
Mindeststeuer - Körperschaftsteuer von Gesellschaften, die Steuerpflichtige mit Sitz oder Geschäftsführung in Polen sind und von Steuerkapitalgruppen, die in dem Steuerjahr:
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| 5% | Körperschaftsteuer aus qualifizierten Einkünften aus qualifizierten gewerblichen Schutzrechten (Patente, Schutzrechte für ein Gebrauchsmuster, Recht aus Eintragung eines Industriedesigns, Recht aus Eintragung einer integrierten Schaltungstopographie, ein zusätzliches Schutzrecht für ein Arzneimittel oder ein Pflanzenschutzmittel, Recht aus Eintragung eines Arzneimittels und eines zum Inverkehrbringen zugelassenen Tierarzneimittel, ausschließliches Recht, auf das sich die Vorschriften über den rechtlichen Schutz von Pflanzensorten beziehen, Urheberrecht an Computerprogramm) |
| 0,035% | Körperschaftsteuer von Einkünften aus Eigentum oder Miteigentum an einem oder mehreren Gebäuden, die sich auf dem Gebiet Polens befinden und vermietet, verpachtet oder auf der Grundlage eines ähnlichen Vertrags genutzt werden, dessen/deren Anfangswert 10.000.000 PLN übersteigt |
| 30% | CIT für Steuerpflichtige, die eine inländische oder ausländische Bank, ein Kreditinstitut (mit Ausnahme von Genossenschaftsbanken) oder eine Steuerkapitalgruppe, zu der eine inländische Bank gehört, sind |
| 27% | CIT für Steuerpflichtige, die eine Genossenschaftsbank oder eine Genossenschafts-Sparkasse sind |
| 17% |
CIT für Steuerpflichtige, die eine inländische oder ausländische Bank, ein Kreditinstitut, eine Genossenschaftsbank oder eine Genossenschafts-Sparkasse sind, sofern ihre Einkünfte im Steuerjahr den in Zloty ausgedrückten Betrag von 2 Mio. Euro nicht übersteigen |
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