Sozialversicherungsbeiträge von Beschäftigten

 

(ZUS) Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer

(01.01.2025 - 31.12.2025)

 

Versicherungsart

Finanzierungsart

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Pension

9,76%

9,76%

Invalidenrente

6,50%

1,50%

Krankheitsfürsorge

-

2,45%

Unfall

x*

-

Krankenversicherung

-

9,00%

* Der Satz des Beitrags für Unfallversicherung wird gemäß der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 29. November 2002 festgelegt (Gesetzblatt von 2019 Pos. 757, mit Änderungen). 
 

Der Betrag der jährlichen Begrenzung der Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Pensions- und Invalidenrentenversicherung

 

Zeitraum

1.01.2025 - 31.12.2025

Betrag

260.190,00  PLN

 

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Weder Marciniuk i Wspólnicy Sp. z o.o. noch ihre Geschäftsführer noch die Beschäftigten und die Mitarbeiter haften für Folgen der Entscheidungen, die nach den auf der Homepage gezeigten Informationen getroffen wurden.