Sozialversicherungsbeiträge von Beschäftigten

Sozialversicherungsbeiträge von Beschäftigten

(01.01.2024 - 31.12.2024)

 

Versicherungsart

Finanzierungsart

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Pension

9,76%

9,76%

Invalidenrente

6,50%

1,50%

Krankheitsfürsorge

-

2,45%

Unfall

x*

-

Krankenversicherung

-

9,00%

* Der Prozentsatz des Beitrags für die Unfallversicherung wird nach Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 29.11.2002 ermittelt (Gesetzblatt vom 2022, Pos. 740). 
 

Der Betrag der jährlichen Begrenzung der Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Pensions- und Invalidenrentenversicherung

 

Zeitraum

1.01.2024 - 31.12.2024

Betrag

234.720,00 PLN

 

Informationen auf der Homepage von www.marciniuk.com und ihren Subseiten gelten weder als Rechtsgutachten noch als Steuergutachten; die dargestellten Daten sind allgemein und nicht auf konkrete Sachverhalte zu beziehen. Bevor Sie eine Handlung gestützt auf die auf der Homepage heruntergeladenen Informationen durchführen oder unterlassen, nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Beratern auf.

Weder Marciniuk i Wspólnicy Sp. z o.o. noch ihre Geschäftsführer noch die Beschäftigten und die Mitarbeiter haften für Folgen der Entscheidungen, die nach den auf der Homepage gezeigten Informationen getroffen wurden.