
- Sozialversicherungsbeiträge von Beschäftigten
- Beiträge für Arbeitsfonds (FP) und Fonds für Garantierte Leistungen für Arbeitnehmer (FGŚP)
- Krankenversicherungsbeiträge der Unternehmer
- Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmer
Sozialversicherungsbeiträge von Beschäftigten
(ZUS) Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer
(01.01.2025 - 31.12.2025)
Versicherungsart |
Finanzierungsart |
|
---|---|---|
Arbeitgeber |
Arbeitnehmer |
|
Pension |
9,76% |
9,76% |
Invalidenrente |
6,50% |
1,50% |
Krankheitsfürsorge |
- |
2,45% |
Unfall |
x* |
- |
Krankenversicherung |
- |
9,00% |
* Der Satz des Beitrags für Unfallversicherung wird gemäß der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 29. November 2002 festgelegt (Gesetzblatt von 2019 Pos. 757, mit Änderungen).
Der Betrag der jährlichen Begrenzung der Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Pensions- und Invalidenrentenversicherung
Zeitraum |
1.01.2025 - 31.12.2025 |
---|---|
Betrag |
260.190,00 PLN |
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Weder Marciniuk i Wspólnicy Sp. z o.o. noch ihre Geschäftsführer noch die Beschäftigten und die Mitarbeiter haften für Folgen der Entscheidungen, die nach den auf der Homepage gezeigten Informationen getroffen wurden.