Sonstige Sätze der Einkommensteuer

Satz

Beschreibung

0,035%

Einkommensteuer von Einkünften aus Eigentum oder Miteigentum an einem auf dem Gebiet Polens gelegenen Gebäude oder Gebäuden, die einen Vermögenswert im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit darstellen und die zur Nutzung überlassen werden auf der Grundalge eines Miets-, Pachtvertrags oder eines anderen ähnlichen Vertrags und dessen / deren Anfangswert den Betrag von 10.000.000 PLN überschreitet

3%

Steuer von Einkommen aus nicht realisierten Gewinnen natürlicher Personen (exit tax), wenn der Steuerwert eines Vermögenswerts nicht ermittelt wird

4%

Solidaritätsrate (auf das Einkommen einer natürlichen Person, das jährlich 1.000.000 PLN übersteigt) 

5%

Steuer auf das qualifizierte Einkommen aus qualifizierten geistigen Eigentumsrechten, die der Steuerpflichtige im Rahmen einer nicht landwirtschaftlichen Geschäftstätigkeit erwirbt

10%

Pauschalsteuer von Einkünften aus Gewinnen, Glückspielen, Wetten oder mit Prämienverkauf zusammenhängenden Preisen, erzielt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums

10%

Pauschalsteuer von den durch Rentner und Personen, die Lehrerausgleichsgeld beziehen von früheren Arbeitsbetrieben oder von Gewerkschaften erhaltenen Leistungen

10%

Pauschalsteuer von durch Rechtsträger mit einer beschränkten Steuerpflicht auf dem Gebiet der Republik Polen erzielten Einkünften:

 

  • aus zustehenden Gebühren für die Ausfuhr von zur Beförderung in polnischen Seehäfen durch ausländische Handelsschifffahrtsunternehmen angenommenen Ladungen und Passagieren, mit Ausnahme von Transitfracht und Transitpassagieren
  • erzielt auf dem Gebiet der Republik Polen durch ausländische Luftfahrtunternehmen, mit Ausnahme von Einkünften aus der planmäßigen Personenbeförderung im Luftverkehr, deren Nutzung den Besitz eines Flugtickets durch den Passagier voraussetzt

10%

Pauschalsteuer auf die Beträge von Bezügen von einem individuellen Rentenversicherungskonto (sog. IKZE) und auf die Beträge der Leistungen aus der Ansammlung von Ersparnissen auf einem Unterkonto eines PEPP, das gemäß den im Gebiet eines EU-Mitgliedstaates außer Polen geltenden Rechtsvorschriften geführt wird

12%

Pauschalsteuer von Einkünften aus Auftrags- und Werkverträgen, wenn der in dem Vertrag mit einer Person, die nicht Arbeitnehmer des Steuerzahlers ist, bestimmte Wert der Forderung den Betrag von 200 PLN nicht überschreitet

19%

Lineare Steuer von Einkommen aus der nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeit 

19%

Ein linearer Steuersatz auf Einkommen u.a. aus der entgeltlichen Veräußerung von Wertpapieren oder derivativen Finanzinstrumenten, aus der Ausübung der damit verbundenen Rechte, aus der entgeltlichen Veräußerung von Anteilen (Aktien) und Genossenschaftsanteilen sowie Aufnahme von Anteilen (Aktien) oder Einlagen an einer Genossenschaft gegen Sacheinlage und aus der Rücknahme, dem Rückkauf, der Einlösung oder anderweitiger Vernichtung von Beteiligungsrechten am Kapitalfonds

19%

Lineare Steuer von Einkommen aus der entgeltlichen Veräußerung der virtuellen Währungen

19% Lineare Steuer von Einkommen aus der entgeltlichen Veräußerung von Immobilien 

19%

Pauschalsteuer auf Einkommen (Einkünfte) u.a. aus Darlehenszinsen, Dividenden und anderen Einkünften aus der Beteiligung am Gewinn juristischer Personen, Zinsen und Diskont auf Wertpapiere, Einkünfte aus der Einlösung von Schuldverschreibungen durch den Emittenten, auf die periodische Leistungen fällig werden, Zinsen auf die auf dem Konto des Steuerpflichtigen angesammelten Geldmittel, Leistungen, die aus den Erträgen eines Kapitalfonds bezogen werden (bezogen aus anderen Titeln als der Einlösung, dem Rückkauf, der Rücknahme oder anderweitiger Vernichtung von Beteiligungsrechten am Fonds), manche Entnahmen aus einem Mitarbeiterkapitalplan, einer OFE, IKE und PEPP

19% Pauschalsteuer von Einkommen aus dem Erhalt von Vermögen in Zusammenhang mit der Liquidation einer Gesellschaft, die keine juristische Person ist, dem Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer solchen Gesellschaft oder einer Herabsetzung der Kapitalbeteiligung an einer solchen Gesellschaft infolge von denen Polen das Recht zur Besteuerung von Einkünften aus dem Verkauf dieser Vermögenswerte verliert

19%

Einkommensteuer von Einkommen eines beherrschten ausländischen Unternehmens (CFC)

19%

Steuer von Einkommen aus nicht realisierten Gewinnen natürlicher Personen (exit tax), wenn der Steuerwert eines Vermögenswerts ermittelt wird

19%

Pauschalsteuer auf Leistungen von Banken und anderen Finanzinstituten im Zusammenhang mit von diesen Subjekten angebotenen Werbeaktionen

20%

Pauschalsteuer von manchen Einkommen der Beamten uniformierter Dienste und Soldaten

20%

Pauschalsteuer von durch Personen mit einer beschränkten Steuerpflicht auf dem Gebiet der Republik Polen erzielten Einkünften:

 

  • aus der persönlich ausgeübten Tätigkeit, u. a. einer künstlerischen, literarischen, wissenschaftlichen oder Trainertätigkeit,
  • aus der Beteiligung in der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat oder anderen Leitungsorganen juristischer Personen,
  • aus der Ausübung von Tätigkeiten auf Grund eines Auftrags- oder Werkvertrags,
  • aus Zinsen, aus Urheberrechten beziehungsweise verwandten Rechten, aus Rechten an Erfindungsprojekten, Warenzeichen und Geschmacksmustern, darunter auch aus dem Verkauf dieser Rechte,
  • aus Gebühren für Dienstleistungen im Bereich der schauspielerischen Tätigkeit, der Unterhaltungs- beziehungsweise Sporttätigkeit,
  • aus Dienstleistungen im Bereich Beratung, Buchhaltung, Marktforschung, Rechtsdienstleistungen, Werbedienstleistungen, Verwaltung und Aufsicht, Datenverarbeitung, Anwerbung von Arbeitnehmern und Rekrutierung von Personal, Garantien und Bürgschaften sowie Dienstleistungen mit ähnlichem Charakter.

70%

Sanktionssteuersatz von manchen Abfindungen und Entschädigungen im Zusammenhang mit einer Vorstandstätigkeit, wenn zur Zahlung eine Gesellschaft verpflichtet ist, in der der Staatsschatz, eine Gebietskörperschaft, ein Verband der Gebietskörperschaften, eine staatliche juristische Person oder kommunale juristische Person unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit von Stimmen auf der Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung verfügen

75%

Pauschalsteuer auf:

 

  • Einkünfte, die in den offen gelegten Quellen keine Deckung finden oder Einkünfte aus nicht offen gelegten Quellen,
  • auf jedem individuellen Rentenkonto gesammelten Einkommen, falls die Ersparnisse auf mehr als einem individuellen Rentenkonto oder auf mehr als einem PEPP-Unterkonto gesammelt wurden (falls die Vorschriften des Gesetzes über PEPP diese Möglichkeit nicht vorsehen)
200.000. PLN + min.
100.000 PLN
Pauschalsteuer auf ausländische Einkünfte, unabhängig von ihrer Höhe, für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in das Gebiet Polens verlegt haben

 

Informationen auf der Homepage von www.marciniuk.com und ihren Subseiten gelten weder als Rechtsgutachten noch als Steuergutachten; die dargestellten Daten sind allgemein und nicht auf konkrete Sachverhalte zu beziehen. Bevor Sie eine Handlung gestützt auf die auf der Homepage heruntergeladenen Informationen durchführen oder unterlassen, nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Beratern auf.

Weder Marciniuk i Wspólnicy Sp. z o.o. noch ihre Geschäftsführer noch die Beschäftigten und die Mitarbeiter haften für Folgen der Entscheidungen, die nach den auf der Homepage gezeigten Informationen getroffen wurden.