Körperschaftsteuer (CIT)

  • Laufende Beratung im Bereich der Betriebs- und Investitionstätigkeit der Wirtschaftsunternehmen
  • Steuerplanung, unter besonderer Berücksichtigung der Optimierung der Steuerbelastungen der geplanten oder abgewickelten wirtschaftlichen Unternehmungen und deren Finanzierungsarten
  • Verifikation der Vertragsentwürfe hinsichtlich deren steuerrechtlichen Folgen
  • Beratung bei Transaktionen mit ausländischen Unternehmen, unter Berücksichtigung der Quellensteuer (withholding taxes), insbesondere in dem Bereich der Lizenzverbindlichkeiten, Zinsen, Dividenden, ausländischen Einkommen einer Betriebstätte (permanent establishments) usw.
  • Beratung hinsichtlich der auf dem Gebiet der Sonderwirtschaftszonen durchgeführten Investitionen
  • Verifikation der Steuerabrechnungen
  • Vorbereitung der Anträge auf Erteilung einer individuellen verbindlichen Interpretation hinsichtlich der Anwendung des Steuerrechts durch die Finanzbehörden