Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmer

Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmer 

(1.01.2025 – 31.12.2025)

 

Mindestbeiträge zur Sozialversicherung 

(berechnet von der Mindestbemessungsgrundlage - 5.203,80 PLN)

 

Versicherungsart

Satz

 

Beitrag in PLN

 

Pension

19,52%

1.015,78

Invalidenrente

 8,00%

416,30

Krankheitsfürsorge (freiwillig)

 2,45%

127,49

Unfall

x*

x*

 

Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmer – Vorzugsregeln („reduzierte“ Basis)

Mindestbeiträge zur Sozialversicherung für die Unternehmer, die die Beiträge gemäß der „reduzierten“ Beitragsbemessungsgrundlage entrichten d.h. ab 30 % des Mindestlohns (im Jahr 2025 beträgt der Mindestlohn 4.666,00 PLN, so dass die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage 1.399,80 PLN beträgt)

 

Versicherungsart

Satz

 

Mindestbeitrag
in PLN

 

Pension

19,52%

273,24

Invalidenrente

 8,00%

111,98

Krankheitsfürsorge (freiwillig)

 2,45%

34,30

Unfall

x*

x*

 

Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmer – Vorzugsregeln (sog. „kleine ZUS“)

Die Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wird von dem Unternehmer selbst festgelegt, indem er die im Jahr 2024 erzielten durchschnittlichen monatlichen Einkommen aus der nichtlandwirtschaftlichen gewerblichen Tätigkeit (ermittelt gemäß Artikel 18c Absatz 4 des Gesetzes über das Sozialversicherungssystem) mit einem bestimmten Zahlenfaktor multipliziert. Der Wert dieses Faktors für 2025 beträgt 0,5.

 

Bemessungsgrundlage:

 

Nicht niedriger als 1.399,80 PLN  PLN 

und nicht höher als 5.203,80 PLN

 

Versicherungsart:

 

  • Pension (Satz 19,52%)
  •  Invalidenrente (Satz 8%) 
  •  Krankheitsfürsorge (Satz 2,45%) 
  • Unfall (Satz x*)

 

 

Der Unternehmer berechnet die genannten Beiträge selbst

auf Grund der durch ihn festgelegten

Sozialversicherungsbeitragsbemessungsgrundlage

 

 

* Für die Zahler, die eine Unfallversicherung für nicht mehr als 9 versicherte Personen beantragen, beträgt der Prozentsatz des Unfallversicherungsbeitrags 1,67% der Bemessungsgrundlage.


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