
- Sozialversicherungsbeiträge von Beschäftigten
- Beiträge für Arbeitsfonds (FP) und Fonds für Garantierte Leistungen für Arbeitnehmer (FGŚP)
- Krankenversicherungsbeiträge der Unternehmer
- Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmer
Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmer
Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmer
(1.01.2025 – 31.12.2025)
Mindestbeiträge zur Sozialversicherung
(berechnet von der Mindestbemessungsgrundlage - 5.203,80 PLN)
Versicherungsart |
Satz |
Beitrag in PLN
|
---|---|---|
Pension |
19,52% |
1.015,78 |
Invalidenrente |
8,00% |
416,30 |
Krankheitsfürsorge (freiwillig) |
2,45% |
127,49 |
Unfall |
x* |
x* |
Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmer – Vorzugsregeln („reduzierte“ Basis)
Mindestbeiträge zur Sozialversicherung für die Unternehmer, die die Beiträge gemäß der „reduzierten“ Beitragsbemessungsgrundlage entrichten d.h. ab 30 % des Mindestlohns (im Jahr 2025 beträgt der Mindestlohn 4.666,00 PLN, so dass die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage 1.399,80 PLN beträgt)
Versicherungsart |
Satz |
Mindestbeitrag
|
---|---|---|
Pension |
19,52% |
273,24 |
Invalidenrente |
8,00% |
111,98 |
Krankheitsfürsorge (freiwillig) |
2,45% |
34,30 |
Unfall |
x* |
x* |
Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmer – Vorzugsregeln (sog. „kleine ZUS“)
Die Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wird von dem Unternehmer selbst festgelegt, indem er die im Jahr 2024 erzielten durchschnittlichen monatlichen Einkommen aus der nichtlandwirtschaftlichen gewerblichen Tätigkeit (ermittelt gemäß Artikel 18c Absatz 4 des Gesetzes über das Sozialversicherungssystem) mit einem bestimmten Zahlenfaktor multipliziert. Der Wert dieses Faktors für 2025 beträgt 0,5.
Bemessungsgrundlage: |
Nicht niedriger als 1.399,80 PLN PLNund nicht höher als 5.203,80 PLN
|
---|---|
Versicherungsart:
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Der Unternehmer berechnet die genannten Beiträge selbst auf Grund der durch ihn festgelegten Sozialversicherungsbeitragsbemessungsgrundlage
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* Für die Zahler, die eine Unfallversicherung für nicht mehr als 9 versicherte Personen beantragen, beträgt der Prozentsatz des Unfallversicherungsbeitrags 1,67% der Bemessungsgrundlage.
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