Informationen und Bearbeitungen

2023-03-01 < Zurück zur Liste Umsatzsteuer 2023:
JPK-Dateien

 

 

Die Umsatzsteuerabrechnung mit den Finanzbehörden erfolgt durch die Übersendung des elektronischen Dokuments, das die Umsatzsteuer-Erklärung und die Umsatzsteuer-Aufzeichnung enthält. Infolgedessen gilt die Erklärung als ein integraler Bestandteil des elektronischen SAF-T, das die Angaben einschließlich der Eintragungen in der USt.-Aufzeichnung enthält.

Steuerpflichtigen, die ihre Erklärungen:

  • monatlich abgeben, sind verpflichtet, die Aufzeichnung und die Erklärung für jeden Monat bis zum 25. Tag des auf jeden Monat folgenden Monats zu senden (Datei JPK_VAT7M),
  • vierteljährlich abgeben, sind verpflichtet:
    • die Aufzeichnungen für den ersten und zweiten Monat des bestimmten Quartals – jeweils bis zum 25. Tag des auf den jeweiligen Monat folgenden Monats zu senden,
    • die Aufzeichnung und die Erklärung für den Quartal – bis zum 25. Tag des Monats, der auf jedes Quartal folgt (Datei JPK_VAT7K).

JPK_VAT wird Folgendes enthalten:

  • Informationen über Einkäufe und Verkäufe, die sich aus der USt-Aufzeichnung für den jeweiligen Zeitraum ergeben,
  • Positionen aus der USt-Erklärung,
  • zusätzliche Daten, die die Steuerbehörde für die Analyse der Richtigkeit der Abrechnung benötigt.

Falls das übersandte Datei JPK_VAT Fehler enthält, die:

  • durch den Steuerpflichtigen festgestellt werden – muss man innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem man festgestellt hat, dass die übersandte Aufzeichnung Fehler bzw. die nicht mit dem Sachverhalt übereinstimmenden Daten enthält, oder nach der Änderung der in der übersandten Aufzeichnung enthaltenen Daten,
  • durch den Leiter des Finanzamtes festgestellt werden – muss man innerhalb von 14 Tagen ab der Zustellung der Aufforderung des Leiters des Finanzamtes die Korrektur der Aufzeichnung übersenden oder Erklärungen abgeben, die nachweisen, dass die Aufzeichnung keine in der Aufforderung erwähnten Fehler enthält.

 

Wenn der Steuerpflichtige, trotz der Verpflichtung:

  • keine korrigierte Aufzeichnung in Bezug auf die in der Aufforderung erwähnten Fehler abgibt, keine Erklärungen abgibt, bzw. dies nach Ablauf der Frist tut,
  • in den abgegebenen Erklärungen nicht nachweist, dass die Aufzeichnung keine in der Aufforderung erwähnten Fehler enthält,

kann der Leiter des Finanzamtes aufgrund eines Bescheids eine Geldstrafe gegen den Steuerpflichtigen verhängen i.H.v. 500 PLN für jeden Fehler (die Geldstrafe ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids ohne Aufforderung des Leiter des Finanzamtes zu zahlen).

Die Geldstrafe wird nicht gegen Steuerpflichtige verhängt, die natürliche Personen sind, die eine Geschäftstätigkeit ausüben und die für dieselbe Tat für steuerliches Vergehen bzw. steuerliche Straftat haften.