Informationen und Bearbeitungen

2023-03-01 < Zurück zur Liste Steuern 2023:
Information über die Steuerstrategie

 

Seit 2021 sind die Steuerpflichtigen, die Steuereinkünfte von mehr als 50 Mio. EUR erzielen, verpflichtet, für das Steuerjahr Information über die umgesetzte Steuerstrategie zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Information über die umgesetzte Steuerstrategie umfasst unter Berücksichtigung von Charakter, Art und Größe der ausgeübten Tätigkeiten insbesondere:

1)    Information über die durch den Steuerpflichtigen angewandten:

a)    Prozesse und Verfahren zur Verwaltung der Erfüllung von sich aus dem Steuerrecht ergebenden Verpflichtungen und zur Gewährleistung ihrer ordnungsgemäßen Erfüllung,

b)    freiwilligen Formen der Zusammenarbeit mit den Behörden der Nationalen Finanzverwaltung,

2)   Information über die Umsetzung durch den Steuerpflichtigen von Steuerpflichten auf dem Gebiet der Republik Polen samt Information über die an den Leiter der Nationalen Finanzverwaltung übermittelten Informationen über Steuergestaltungen,

3)   Informationen über:

a)    die Transaktionen mit den verbundenen Unternehmen, wenn der Wert der Summe von allen diesen Transaktionen 5% der Bilanzsumme übersteigt,

b)    die geplanten oder durch den Steuerpflichtigen untergenommenen Restrukturierungsmaßnahmen, die sich auf die Höhe der Steuerverbindlichkeiten des Steuerpflichtigen oder seiner verbundenen Unternehmen auswirken können,

4)   Informationen über die durch den Steuerpflichtigen gestellten Anträge auf Erteilung von:

a) steuerlichen verbindlichen Auskünften,

b) bindender Information über den Steuersatz (VAT),

c) bindender Information über die Akzise,

5)   Informationen zur Steuerabrechnung des Steuerpflichtigen auf den Gebieten oder in Ländern, in denen schädlicher Steuerwettbewerb angewandt wird

- mit Ausschluss von Informationen, die durch ein Geschäfts-, Industrie-, Berufsgeheimnis oder ein Geheimnis des Herstellungsprozesses umfasst werden.

Die Information über die umgesetzte Steuerstrategie für das bestimmte Steuerjahr sollte bis zum Ende des zwölften Monats nach dem Ende des Steuerjahres auf der Website des Steuerpflichtigen in polnischer Sprache veröffentlicht werden. Neben der aktuellen Information soll auch weiterhin Information über die Steuerstrategie für das Vorjahr auf der Website verfügbar sein.

Falls der Steuerpflichtige über keine eigene Website verfügt – stellt er die Information über die umgesetzte Steuerstrategie auf der Website des verbundenen Unternehmens zur Verfügung. Die Adresse dieser Website muss bei dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung wird mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 PLN bestraft.

Die oben erwähnten Vorschriften sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Information über die umgesetzte Steuerstrategie ist bereits im Jahr 2021 entstanden und hat sich auf das Jahr 2020 bezogen.